2. Meinung

2. Meinung

Wenn Sie eine Diagnose oder Therapie überprüfen lassen möchten, dann stehe ich Ihnen gerne mit einer 2. Meinung zur Verfügung.

Mein Vorgehen ist in diesem Fall wie folgt:

  • Überprüfung der Diagnose: Ist die gestellte Diagnose korrekt? Wurde die Diagnose nach aktuellen Leitlinien und Empfehlungen gestellt? 
  • Überprüfung der Therapieempfehlung: Entspricht die Therapie den aktuellen, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden Empfehlungen? Wenn nicht: warum nicht? 

In einem zweiten und genauso wichtigen Schritt beziehe ich dann die Wünsche, Lebensumstände und allfällige andere Erkrankungen des Patienten in meine Beurteilung mit ein:

Es gibt nämlich in der Medizin nicht immer nur einen Weg, sodass die Abklärung und Behandlung von Erkrankungen in manchen Fällen individuell erfolgen können. So erfahren Sie von mir immer, wie das leitlinienkonforme und empfohlene Vorgehen in Ihrem individuellen Fall ist. Wenn es von Haus aus Gründe gibt, diesen Leitlinien nicht zu folgen (wenn für Sie z.B. das empfohlene Medikament nicht in Frage kommt wegen einer Nebenwirkung oder Kontraindikation), erfahren Sie dies auch.
Wenn Sie sich trotz Aufklärung über die vermutlich beste Therapie dagegen entscheiden, habe ich auch kein Problem damit, sondern suche mit Ihnen einen Plan B oder gegebenfalls auch einen Plan C.  

Bitte beachten: Die Überprüfung einer Krankengeschichte ist eine gutachterliche Tätigkeit, die von den Krankenkassen nicht übernommen wird. Es fallen daher Kosten an, die Sie von der Krankenkassa nicht rückerstattet bekommen.