Privatgutachten

Privatgutachten

Privatgutachten sind alle Gutachten, die nicht vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft aufgetragen wurden.

Typische Beispiele für Privatgutachten sind:

  • Überprüfung einer Abklärung oder Behandlung bzw. einer Krankengeschichte.
  • Einholen einer Expertenmeinung vor eventuellen rechtlichen Schritten, um eine medizinische Sachlage/Frage zu klären, z.B. bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler.
  • Überprüfung eines Gerichtsgutachtens.

Ich biete auch das Erstellen von "Kurzgutachten" mit Durchsicht einer Krankengeschichte/Befunden an, in dem geklärt wird, ob die Erstellung eines ausführlichen Gutachtens sinnvoll ist.

Bitte beachten Sie: 

Das Erstellen eines Privatgutachtens ist - genau wie bei Gerichtsgutachten - in der Regel eine aufwändige Tätigkeit, für die der Gutachter auch haftet. Hierfür fallen mitunter hohe Kosten an. Nach einem Erstgespräch und einer Durchsicht der Befunde erhalten Sie einen verbindlichen Kostenvoranschlag. Das Erstgespräch mit Befunddurchsicht (Dauer 1 Stunde) und Kostenvoranschlag kostet pauschal 360 Euro. 

Bitte beachten Sie auch, dass ich vor Erstellung des Gutachtens nicht weiß, zu welchem Ergebnis ich gelangen werde, sodass sich dieses möglicherweise von den Erwartungen des Auftraggebers unterscheidet und nicht zu den erwartetet Schlüssen kommt. Beachten Sie auch, dass ein Privatgutachten vor Gericht nicht den gleichen Stellenwert wie ein Gutachten eines bestellten Sachverständigen hat und vom Gericht nicht als Beweismittel zugelassen werden muss. 

 Hinweisen möchte ich auf die kostenlose Möglichkeit, sich bei Verdacht auf Behandlungsfehler an die NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft zu wenden. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.patientenanwalt.com