Etwa 20% aller Menschen haben Gallensteine, d.h. Steine in der Gallenblase. Die wenigsten haben dadurch Beschwerden, der Großteil weiß nicht einmal davon, dass Gallensteine vorliegen.
Wenn Gallensteine keine Beschwerden machen, dann ist in der Regel keine Therapie nötig.
Wenn Beschwerden eundeutig den Gallensteinen zugeordnet werden können, dann sollte eine Gallenblasenoperation erfolgen. Zuvor sollte auch noch ausgeschlossen werden, dass ein Gallenstein in den Gallengang hineingerutscht ist, was Beschwerden verursacht.
Schwieriger wird es, wenn Gallensteine vorhanden sind und Oberbauchbeschwerden (Schmerzen oder Ziehen im Oberbauch, Übelkeit, Unwohlsein) oder erhöhte Leber- oder Bauchspeicheldrüsenwerte bestehen. Diese Beschwerden können zwar, müssen aber nicht mit den Gallensteinen zusammenhängen, sodass man vor einer etwaigen Gallenblasen-OP andere Ursachen der Beschwerden ausschließen muss.
Untersuchungsmethoden:
- Blutuntersuchung
- Ultraschall der Gallenblase und der Gallenwege
- MR oder MRCP oder MR Oberbauch oder CT
- Gastroskopie
- Endosonographie oder ERCP
Häufig kommen meine Patienten schon mit auswärtigen Ultraschall- oder CT/MR Befunden, in denen die Gallenwege als "unauffällig" oder "normal weit" beschrieben werden. Bei Gallensteinen und insbesondere bei Verdacht auf einen kleinen Gallenstein, der in den Gallengang hineingerutscht sein könnte, sind diese Angaben zu wenig. Besser und aussagekräftiger ist die Angabe des Durchmessers des Gallengangs. Im Ultraschall ist eine Weite unter 5mm normal. Es können aber auch bei normal weiten Gallengängen kleine Steine im Gallengang vorliegen, die Beschwerden machen. Umso wichtiger ist es, den Ultraschallbefund mit der Symptomatik und allfälliger Laborwerte zu kombinieren, um Gallensteine in den Gallenwegen nicht zu übersehen bzw. um mit anderen Methoden nach diesen zu suchen.
Viele Patienten wissen auch nicht, dass auch nach einer Gallenblasen-OP neue Gallensteine in den Gallenwegen entstehen können, sodass sie ihre Beschwerden nicht (mehr) auf die Gallensteine zurückführen. Auch in diesem Fall ist eine genaue Abklärung sinnvoll. Auch hier gilt, dass der Gallengang im Ultraschall bis max. 5 mm im Durchmesser als normal zu werten ist. Der Satz "Die Gallenwege sind postoperativ normal weit" ist kein Grund davon auszugehen, dass nicht doch Gallensteine in den Gallenwegen vorliegen.